Offenlegungsverordnung

Erfüllung der Pflichten gemäß Art. 3, 4 und 5 der Offenlegungsverordnung

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 und 2 Offenlegungs-Verordnung)

Wir verfolgen folgende Nachhaltigkeitsstrategie:

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Versicherungsanlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung unserer Kunden auf Basis der Informationen unserer Vertragspartners.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Nachhaltigkeitsrisiken in der Produktpolitik

Hybride Tarife:

Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- und Versicherungsberatung von Finanzprodukten in folgender Weise ein: Im Rahmen der Beratung wird unter anderem im Wunsch- und Bedürfnistest der entsprechende Kundenwunsch erörtert und fließt somit in die weiterführende Kundenberatung ein.

Bei Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann und in weiterer Folge auch zu einer Wertminderung der angebotenen Finanzprodukte führen kann. Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Fonds der fondsgebundenen Lebensversicherung durch das Fondsmanagement bzw. die Kapitalanlagegesellschaft (Finanzmarktteilnehmer). In der Anlage- und Versicherungsberatung wird entsprechend auch auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Diese Informationen zu Nachhaltigkeit werden von uns dem Kunden/der Kundin zur Verfügung gestellt und im Zuge des Beratungsgespräches bedarfsorientiert behandelt.

Beim klassischen Deckungsstock ist durch eine breite Diversifikation in der Veranlagung zu erwarten, dass sich nur geringe Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite ergeben. Ebenso mindern die Strategien zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken (Identifikation und Limitierung der exponierten Sektoren) die Auswirkungen auf die Rendite.

Entsprechend weiterführende Informationen betreffend Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken erhalten Sie, auf Bedarf, bei Ihrem Kundenberater.

Klassische LV (inkl. Altersvorsorgeprodukte):

Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- und Versicherungsberatung von Finanzprodukten in folgender Weise ein: Im Rahmen der Beratung wird unter anderem im Wunsch- und Bedürfnistest der entsprechende Kundenwunsch erörtert und fließt somit in die weiterführende Kundenberatung ein.

Bei Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann und in weiterer Folge auch zu einer Wertminderung der angebotenen Finanzprodukte führen kann. Durch eine breite Diversifikation in der Veranlagung ist zu erwarten, dass sich nur geringe Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des klassischen Deckungsstockes ergeben. Ebenso mindern die Strategien zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken (Identifikation und Limitierung der exponierten Sektoren) die Auswirkungen auf die Rendite.

Entsprechend weiterführende Informationen betreffend Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken erhalten Sie, auf Bedarf, bei Ihrem Kundenberater.

Fondsgebundene LV:

Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- und Versicherungsberatung von Finanzprodukten in folgender Weise ein: Im Rahmen der Beratung wird unter anderem im Wunsch- und Bedürfnistest der entsprechende Kundenwunsch erörtert und fließt somit in die weiterführende Kundenberatung ein.

Bei Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann und in weiterer Folge auch zu einer Wertminderung der angebotenen Finanzprodukte führen kann. Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Fonds der fondsgebundenen Lebensversicherung den durch das Fondsmanagement bzw. die Kapitalanlagegesellschaft (Finanzmarktteilnehmer). In der Anlage- und Versicherungsberatung wird entsprechend auf diese Informationen zurückgegriffen. Diese Informationen zu Nachhaltigkeit werden von uns dem Kunden/der Kundin zur Verfügung gestellt und im Zuge des Beratungsgespräches bedarfsorientiert behandelt. Entsprechend weiterführende Informationen betreffend Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken erhalten Sie, auf Bedarf, bei Ihrem Kundenberater.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 1 bis 5 Offenlegungs-Verordnung)

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel: Art. 5 Offenlegungs-Verordnung)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Autoren:

Mag. Thomas Moth, Geschäftsführer des Fachverbands Finanzdienstleister (WKO),
Mag. Sandra Pfaffenlehner, Referentin des Fachverbands Finanzdienstleister (WKO),
Wolfgang Hoppacher, MBA, akad. Vkfm., akad. FVB