Private Versicherungen
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle; für Unfälle in Ihrer Freizeit müssen Sie selber vorsorgen. Übrigens passieren zwei Drittel aller Unfälle nicht in der Arbeit, sondern beim Sport, im Haushalt, etc.
Kinder bis zum Schulantritt, Hausfrauen und Pensionisten haben keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung!
Sorgen Sie daher rechtzeitig vor,
- um ihren Lebensstandard zu erhalten, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur teilweise ausüben können
- um Folgekosten zu bezahlen, wenn eine Behinderung plötzlich den Umbau Ihrer Wohnung oder das Adaptieren Ihres Autos notwendig macht
- um Ihr Familieneinkommen zu sichern, damit die Ausbildung der Kinder oder die Rückzahlung bestehender Wohnkredite nicht gefährdet ist
Tipp vom Experten:
Da die Ausübung "extremer" Sportarten wie z.B. Fallschirmspringen, Paragleiten, Tauchen und Motorsportarten bei den meisten Versicherungen nicht eingeschlossen sind, sollten sie bei Bedarf Ihren Makler informieren.
Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Was kann versichert werden:
- Sonderklasse: Die Versicherung übernimmt die Zusatzkosten für den krankheitsbedingten stationären Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer eines privaten oder öffentlichen Vertragsspitals. Sie können nicht nur das Spital frei wählen, sondern auch den Arzt Ihres Vertrauens. Gegen eine Mehrprämie ist es auch möglich den Anspruch auf ein Einzelzimmer einzuschließen.
- Arztkosten, Zahnarztkosten: Versichert sind die Kosten einer Behandlung bei einem Praktischen Arzt und bei einem Facharzt, wobei Sie auch Privatärzte ohne Kassenvertrag konsultieren können
- Krankentaggeld: Sie erhalten für jeden Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag.
- Krankenhaustaggeld: Sie erhalten für jeden Tag eines krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes einen vereinbarten Betrag.
Tipp vom Experten:
Krankenversicherungen sind, da sie von Alter und Geschlecht abhängen, oft sehr teuer. Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist aber eine wesentliche Prämienersparnis möglich.
Was ist versichert?
Versichert ist das Gebäude (Eigenheim) inklusive aller Baubestandteile und Zubehör.
Welche Gefahren können versichert werden?
- Feuer, Blitzschlag
- Naturgefahren (Sturm, Hagel, Schneedruck, etc.)
- Leitungswasserschaden
- Gebäude- und Grundstückshaftpflicht
Tipp vom Experten:
Da Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Vermurungen, etc.) immer häufiger auftreten, sollten sie für eine Absicherung in geeigneter Höhe sorgen!
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen.
Was ist versichert?
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, etc.
- Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung
- Schäden durch Austreten von Leitungswasser
- Haftpflichtversicherung
Tipp vom Experten:
Sie sollten darauf achten, dass folgende Dinge berücksichtigt werden:
generelle Neuwertentschädigung
Unterversicherungsverzicht
evtl. grobe Fahrlässigkeit
evtl. optische Schäden
Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte sind so hoch, dass oft auf die Durchsetzung der eigenen Forderungen verzichtet werden muss.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Falles nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr Recht verzichten müssen. Es können verschiedenste Bausteine eingeschlossen werden, deswegen ist eine individuelle Beratung unumgänglich.
Tipp vom Experten:
Es gibt auch Rechtschutzversicherungen die Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mitdecken und eine freie Anwaltswahl haben!
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können großen Schaden verursachen. Auch wenn man noch so gewissenhaft ist, hat man mal einen schlechten Tag, ist in Eile oder müde und abgespannt, oder man ist aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache – schon ist es passiert: Man muss mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haften und zahlen – nicht selten ein ganzes Leben lang.
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. beim Schi- oder Radfahren.
Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung sollte permanent überprüft werden. Denn was hilft es, wenn man zwar für den Fall von Schadenersatzansprüchen vorgesorgt hat, aber die zu erwartenden Leistungen zu gering ausfallen?
Tipp vom Experten:
Da bei einem Personenschaden (z.B. verschuldeter Zusammenstoß mit einem anderen Schifahrer) die Entschädigungsansprüche sehr hoch werden können (Rentenansprüche!) sollten sie eine entsprechende Versicherungssumme wählen!
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein von Ihnen verursachter Schaden vom Versicherer an den Geschädigten bezahlt. Die Versicherung schützt Sie auch vor Forderungen, die ungerechtfertigt an Sie gestellt werden.
Schäden die Sie selbst erleiden sind in der Haftpflichtversicherung nie versichert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ist eine Pflichtversicherung.
Tipp vom Experten:
Da Sie in jedem Fall unbegrenzt haften ist es wichtig eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen. Denn sobald die Versicherungssumme ausgeschöpft ist, haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. Wir empfehlen daher eine Summe von mindestens Euro 15 Mio.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Sie bietet finanziellen Schutz bei Reparatur, völligem Verlust oder Totalschaden.
Es werden die verschiedensten Varianten mit unterschiedlichen Deckungen angeboten.
Tipp vom Experten:
Aufgrund der schweren Vergleichbarkeit dieses Produktes und der stetigen Veränderung des Marktes, sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen. Denn nicht immer ist das billigste Angebot auch das Beste.
Wenn Sie selbst geschädigt wurden und Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen wollen, dann hilft Ihnen die richtige Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung verhindert, dass Sie in strittigen Fällen nicht klein bei geben müssen.
Tipp vom Experten:
Es gibt verschiedenste Einschlussmöglichkeiten. Eine individuelle Beratung ist unumgänglich.
Die Insassenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung die auf die Benützung Ihres KFZ beschränkt ist, d.h. ein Unfall in Ihrer Freizeit z.B. beim Tennisspielen ist nicht versichert.
Tipp vom Experten:
Wir raten eher zu einem Abschluss einer privaten Unfallversicherung, bei der Leistungsumfang nicht nur auf das KFZ beschränkt ist!