Betriebliche Vorsorge

Abfertigung ALT

Abfertigungsvorsorge nach System „Abfertigung ALT“

Achtung Liquiditätsfalle!

Es gilt, die beste Möglichkeit der Liquiditätsvorsorge für Ihr Unternehmen zu finden. Denn erhebliche Liquiditätsengpässe können entstehen, wenn Abfertigungsansprüche ohne Vorsorge auf Ihr Unternehmen zukommen. Mit der richtigen Abfertigungsvorsorge sind Sie bestens gewappnet, auch wenn Sie mit ungeplanten Abfertigungsansprüchen (z.B. bei Tod des Mitarbeiters) konfrontiert werden.

Vorteile:

  • Sicherung der Liquidität im Unternehmen
  • Verbesserter Unternehmenswert
  • Beiträge sind Betriebsausgabe
  • Flexibler Handlungsspielraum bei Kündigungen
  • Freie Auswahl der Mitarbeiter
  • Freie Verfügbarkeit des Kapitals bei Rückdeckungsversicherung
  • Bei Ausscheiden ohne Anspruch verbleibt das angesammelte Kapital im Unternehmen

Tipp vom Experten:

Vereinbaren Sie doch einfach einen kostenfreien, unverbindlichen Beratungstermin!

Abfertigung NEU

Abfertigung NEU

Seit 1.1.2003 ist das Gesetz über die Abfertigung neu voll wirksam. Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen, und sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) abzuwickeln.

Die Abfertigung neu basiert auf laufenden Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Mitarbeitervorsorgekasse. Das sind monatlich 1,53% des Bruttoentgeltes für alle ab 01.01.2003 eingestellten Arbeitnehmer.

Tipp vom Experten:

Für weitere Informationen nehmen bitte Sie Kontakt mit uns auf.

Managerpension

Managerpension

Ist ein besonders attraktives Instrument, um wichtige Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Die Pensionszusage ist eine der wenigen Möglichkeiten, Firmenkapital ohne Gewinnsteuern bezahlen zu müssen, in Privatvermögen umzuwandeln.

Dazu bedarf es  einer rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden, welche den Gewinn reduziert. Die Firmenpension selbst wird mit Wertpapieren und einer Lebensversicherung finanziert.

Dieses Modell ist auch für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich. Die Rückstellungen sind gewinnmindernd, die Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe (Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen).

Es ergibt sich ein hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals bei periodengerechter Finanzierung und Risikoauslagerung. Für die Nachfolgegeneration ergibt sich keine finanzielle Belastung des Betriebes.

Die daraus angesparte Pension ist um 30% und mehr höher als wenn sie aus Geschäftsführerbezug oder Gewinnentnahme finanziert wird, eine Kapitalablöse ist möglich!

Zukunftssicherung

Zukunftssicherung

Gemäß §3 Abs.1 Zi 15 des Einkommensteuergesetzes kann jeder Arbeitgeber € 300,- pro Jahr steuer- und lohnnebenkostenfrei für beide Seiten in die Zukunftsicherung seiner ArbeitnehmerInnen investieren. Somit erhalten die ArbeitnehmerInnen Firmengeld sozusagen Brutto für Netto über den Umweg eines Sparvertrages ausbezahlt. Es fallen auf beiden Seiten keine Lohnnebenkosten an, die € 300,- sind Betriebsausgabe und am Ende der Sparzeit stehen sie den ArbeitnehmerInnen steuerfrei zur Verfügung.

Seit einiger Zeit erlaubt der Gesetzgeber auch bis € 300,- des bestehenden Bezuges in so ein Model einzuzahlen.

Der große Vorteil dieses Modells ist eine staatliche Förderung je nach Einkommenshöhe von 36,5% bis 50%! Das bedeutet, dass der Staat bei einer Sparprämie in Höhe von € 25,- zwischen € 9,12 bis € 12,50 zuzahlt.

Tipp vom Experten:

Bei der Zukunftssicherung handelt es sich um die vom Staat am besten geförderte Sparform! Das sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen!